Verbesserung von amtlichen Kontrollen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben
Kategorien Non classifié(e)In der am 25. September 2020 eingereichten Motion 20.4214 fordert die Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP) den Bundesrat auf, ein Konzept zur Finanzierung amtlicher Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben beziehungsweise im Nutztierbereich auszuarbeiten.
Obwohl die Schweiz strenge Tierschutzgesetze hat, können oder wollen einige Kantone aus finanziellen Gründen nicht alle Tierfarmen kontrollieren. Alle Betriebe mit mehr als 3 Grossvieheinheiten sollten jedoch alle 4 Jahre inspiziert werden. Idealerweise sollten diese Inspektionen ohne Vorankündigung durchgeführt werden. In anderen Sektoren werden Kontrollen häufig vom Sektor mitfinanziert. Laut der Nationalrätin ist es «nicht einsichtig, weshalb Kontrollen in schlechten Tierhaltungen zusätzlich zum ohnehin schon grosszügigen Direktzahlungsbudget vor allem durch die Allgemeinheit finanziert werden sollten».
Die Nationalrätin fordert den Bundesrat auf, ein System zur Finanzierung amtlicher Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und insbesondere von Nutztieren einzurichten. Dies würde ermöglichen, unter Beteiligung des Bundes und der Kantone, in der ganzen Schweiz ausreichende Kontrollen sicherzustellen. Sie fordert die kantonalen Vollzugsbehörden auf, sich daran zu beteiligen. Des Weiteren sollen die Behörden jedes Jahr und für jeden Kanton die Zahlen der Nutztiere, Betriebe, durchgeführten Tierschutzkontrollen (angemeldete und unangemeldete) und finanziellen Aufwendungen transparent zu veröffentlichen. Wenn die Direktzahlungen aufgrund von Verstössen gegen den Tierschutz in beitragsberechtigten Betrieben gekürzt wurden, fordert die Nationalrätin schliesslich, dass die so gesparten Beträge ganz oder teilweise für die Finanzierung der angestrebten amtlichen Tierschutzkontrollen verwendet werden sollen.